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Informationen für Träger

 

 

Diese Seite richtet sich an Organisationen, die Träger im IJFD werden möchten oder bereits sind.

Voraussetzungen für Träger

Nur wenn eine Entsendeorganisation als IJFD-Träger anerkannt ist, darf sie Freiwillige im Rahmen des IJFD entsenden.

Träger im IJFD müssen

  • gemeinnützig sein
  • eine juristische Person sein
  • ihren Sitz in Deutschland haben
  • grundsätzlich Erfahrung in Auslandsdiensten haben
  • den Verpflichtungen auf Grund der IJFD-Richtlinie nachkommen
  • ein pädagogisches Gesamtkonzept nachweisen

Antrag auf Anerkennung als Träger

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein Antrag auf Anerkennung als Träger im IJFD gestellt werden.

Im rechten Bereich finden Sie unter „Downloads“ das Formular zum Antrag auf Anerkennung als Träger im IJFD.

Einsatzstellen, Einsatzplätze

Eine Einsatzstelle ist eine gemeinwohlorientierte Einrichtung im Ausland, in der die Freiwilligen tatsächlich eingesetzt werden. Eine Einsatzstelle kann einen oder mehrere Einsatzplätze haben. Einsatzstellen arbeiten in folgenden Bereichen:

  • im sozialen Bereich, d.h. insbesondere in der Arbeit mit alten, kranken oder behinderten Menschen, mit Kindern und Jugendlichen
  • in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege
  • im ökologischen Bereich, insbesondere im Naturschutz, in umweltbildenden Einrichtungen oder in der nachhaltigen Entwicklung
  • im Bildungswesen
  • in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie in der Demokratieförderung (hierbei dürfen aber keine Parteien gefördert werden)

Die Einsatzplätze, auf denen die Freiwilligen eingesetzt werden sollen, müssen vom BAFzA anerkannt sein, bevor die Freiwilligen dorthin ausreisen.

Die Anerkennung als Einsatzstelle/-platz schließt einen Einsatz der Freiwilligen an einem anderen als dem anerkannten Ort aus.

Das Formular zur Beantragung der Anerkennung von Einsatzplätzen finden Sie im rechten Bereich unter „Downloads“.

Im Rahmen der Bearbeitung der Anträge wird eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes zu den beabsichtigen Einsatzstellen eingeholt.

Finanzielle Förderung

Ein anerkannter IJFD-Träger kann für seine Ausgaben im Zusammenhang mit der Entsendung von Freiwilligen im Rahmen des IJFD staatliche Zuschüsse beantragen. Die Förderung beträgt derzeit bis zu 350 Euro je Teilnehmendenmonat als Festbetragsfinanzierung.

Die Zuwendung darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden.

Hier finden Sie den Katalog der zuwendungsfähigen Ausgabepositionen zum Herunterladen.

Die Formulare der früheren Jahrgänge zur Beantragung der Fördermittel finden Sie im rechten Bereich unter „Downloads“.

Ab der Förderperiode 2023/24 erfolgt die Antragstellung online auf dem Ihnen mitgeteilten Weg.

Grundsätze, Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung sind gesondert geregelt. Informationen hierzu finden Sie in den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste zum Herunterladen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung der Freiwilligen ist zulässig. Der Abschluss einer Vereinbarung zum IJFD darf jedoch nicht von Spenden der Freiwilligen an den Träger abhängig gemacht werden.

Zentrale Stellen für Qualitätsmanagement

Für die Qualitätssicherung und –entwicklung im IJFD hat sich der Träger einer zentralen Stelle für Qualitätsmanagement anzuschließen. Diese kann für ihre Leistungen eine Umlage von den angeschlossenen Trägern verlangen.

Eine Übersicht der zentralen Stellen finden Sie hierÜbersicht der zentralen Stellen im IJFD.
Aktuelle Kontaktdaten zu den zentralen Stellen im IJFD erhalten Sie von uns.