Diese Seite richtet sich an Organisationen, die Träger im IJFD werden möchten oder bereits sind.

Organisationen, die sich als Träger im Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) anerkennen lassen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen gemeinnützig sein,
  • eine juristische Person sein,
  • ihren Sitz in Deutschland haben,
  • grundsätzlich Erfahrung in Auslandsdiensten haben,
  • den Verpflichtungen auf Grund der IJFD-Richtlinie nachkommen und
  • ein pädagogisches Gesamtkonzept nachweisen.

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein Antrag auf Anerkennung als Träger im IJFD gestellt werden.

Im rechten Bereich finden Sie unter „Downloads“ das Formular zum Antrag auf Anerkennung als Träger im IJFD

Einsatzstellen, Einsatzplätze

Eine Einsatzstelle ist gemäß IJFD-Richtline eine gemeinwohlorientierte Einrichtung im Ausland, in der die Freiwilligen tatsächlich eingesetzt werden. Eine Einsatzstelle kann einen oder mehrere Einsatzplätze haben. Einsatzstellen arbeiten in folgenden Bereichen:

  • im sozialen Bereich, d. h. insbesondere in der Arbeit mit alten, kranken oder behinderten Menschen, mit Kindern und Jugendlichen
  • in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege
  • im ökologischen Bereich, insbesondere im Naturschutz, in umweltbildenden Einrichtungen oder in der nachhaltigen Entwicklung
  • im Bildungswesen
  • in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie in der Demokratieförderung (hierbei dürfen aber keine Parteien gefördert werden)

Freiwillige dürfen nur auf vom BAFzA anerkannten Einsatzplätzen eingesetzt werden. Eine Ausreise der Freiwilligen vor Anerkennung der Einsatzplätze ist nicht zulässig.

Im Rahmen der Bearbeitung der Anträge wird ggf. eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes zu den beabsichtigen Einsatzstellen eingeholt.

Finanzielle Förderung

Anerkannte IJFD-Träger können für ihre Ausgaben im Zusammenhang mit der Entsendung von IJFD-Freiwilligen staatliche Zuschüsse beantragen. Die Förderung beträgt derzeit bis zu 350 Euro je freiwilliger Person/ Monat und wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Grundsätze, Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung sind gesondert geregelt. Informationen hierzu finden Sie in der IJFD-Richtlinie. Bei Fragen steht Ihnen auch das zuständige BAFzA-Fachreferat zur Verfügung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendung.

Freiwillige können verhältnismäßig angemessen an den Kosten des IJFD beteiligt werden. Der Abschluss einer Vereinbarung zum IJFD darf jedoch nicht von Spenden der Freiwilligen an den Träger abhängig gemacht werden.

Zentrale Stellen für Qualitätsmanagement

Für die Qualitätssicherung und -entwicklung im IJFD müssen sich alle Träger einer zentralen Stelle für Qualitätsmanagement anschließen. 

Folgende zentralen Stellen für Qualitätsmanagement engagieren sich im IJFD
- GfQ Gemeinsam für Qualität in internationalen Freiwilligendiensten, Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V. und Evangelische Freiwilligendienste gGmbH
www.ev-freiwilligendienste.de
- AK LHÜ Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" e. V., Netzwerk und Fachstelle für internationale personelle Zusammenarbeit
www.entwicklungsdienste.de
– AGIAMONDO e. V., Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste, über die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V.
www.agiamondo.de