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Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist ein Freiwilligendienst des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), der es jungen Menschen seit 2011 ermöglicht, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten und dadurch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln.
Das BMBFSFJ bezuschusst die pädagogische Begleitung, Taschengeld, Vorbereitungsseminare, Reisekosten, Unterkunft und Versicherungen. Die rechtlichen Vorgaben zum IJFD ergeben sich aus der IJFD-Richtlinie.
Einsatzbereiche im IJFD
Der IJFD wird über Entsendeorganisationen (eingetragene deutsche Vereine oder deutsche gemeinnützige Organisationen) durchgeführt, die zuvor vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geprüft und als offizielle Träger anerkannt wurden.
Anerkannte deutsche Träger bieten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen im Ausland Einsatzstellen in folgenden Bereichen:
- im sozialen Bereich, d. h. insbesondere in der Arbeit mit alten, kranken und behinderten Menschen, mit Kindern und Jugendlichen
- in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege
- im ökologischen Bereich, insbesondere im Naturschutz, in umweltbildenden Einrichtungen oder in der nachhaltigen Entwicklung
- im Bildungswesen
- in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie in der Demokratieförderung
In manchen Einsatzstellen werden auch verschiedene Einsatzbereiche miteinander kombiniert.
Die Freiwilligen leisten in den Einsatzstellen im Ausland einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht. Es handelt sich um überwiegend praktische Hilfstätigkeiten, die arbeitsmarktneutral sind. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.
Einsatzländer und Dauer eines IJFD
Der IJFD kann in allen Ländern der Welt geleistet werden, in denen durch die deutschen Träger Einsatzstellen angeboten werden. Derzeit sind dies 110 Länder. Voraussetzung ist auch, dass das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für das Land ausgesprochen oder sonstige Sicherheitsbedenken geäußert hat.
In der Regel dauert der IJFD 12 Monate. Mindestens muss er 6 Monate, höchstens darf er 18 Monate dauern. Den genauen Zeitraum des Freiwilligendienstes stimmen die Freiwilligen mit den deutschen Trägern ab.
Die Aufgaben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) im IJFD
Das BAFzA hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Freiwilligen
- Beratung und Unterstützung der Träger
- Anerkennung der Träger
- Anerkennung der Einsatzstellen und -plätzen
- Bewilligung und Abrechnung der Zuwendungsanträge der Träger

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